Nicht abzugsfähige Vorsteuer/ Steuerschaden

Themenüberblick

  • Gemischte Nutzung von Flächen (gewerbliche sowie nicht-gewerbliche Mietflächen) in der Kostenüberwachung abbilden
  • Nicht abzugsfähige Vorsteuer (NAV)/ Steuerschaden & Gesamtprojektkosten auf Projektebene erfassen
  • Umsatzsteuereffekte berücksichtigen für mehr Transparenz im Controlling & Reporting
  • Gewerblichen und nicht-gewerblichen Anteil der Nutzung prozentual in den Projekteinstellungen hinterlegen
  • Brutto-Ansicht Kostenüberwachung: Steuerrückerstattung von den Gesamtkosten abgezogen
  • Netto-Ansicht Kostenüberwachung: NAV/ Steuerschaden auf die Gesamtkosten addiert

 

Hintergrund & Einordnung

Dieser Artikel behandelt die Abbildung der nicht abzugsfähigen Vorsteuer (NAV), welche umgangssprachlich auch als Umsatzsteuerschaden bezeichnet wird und sich aus der Steuergesetzgebung, insbesondere aus dem Umsatzsteuergesetz (UStG) und aus dem Grunderwerbsteuergesetz (GrEStG) ergibt. Unter NAV versteht man sämtliche Vorsteuerbeträge, die gem. §15 UStG nicht abziehbar bzw. verrechenbar sind, da sie auf Aufwendungen entfallen, für die das Abzugsverbot des §4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 1-4, 7 oder des §12 Nr. 1 EStG gilt.

Durch die Erfassung dieses sog. Steuerschadens lassen sich beispielsweise frühzeitig Finanzierungslücken aufdecken. Dies sorgt für mehr Transparenz im Controlling & Reporting.
Relevant ist die Abbildung des Steuerschadens für Projekte mit gemischter Nutzung, d.h. mit gewerblich und privat genutzten Flächen.

Hinweis:

Die Informationen in diesem Artikel stellen keine Rechts- oder Steuerrechtsberatung dar. Halten Sie bitte ggf. Rücksprache mit Ihrer Steuerberatung um zu klären, wie Sie das Thema Vorsteuerabzug (die Verrechnung von Vorsteuer- und Umsatzsteuerbeträgen gem. §15 und §15a Umsatzsteuergesetz - UStG) in Ihren Projekten am besten handhaben.

 

Einstellungsoptionen

Die Darstellung des Steuerschadens in der Kostenüberwachung können Sie als Admin in den Projekteinstellungen aktivieren. Klicken Sie dazu auf den Reiter "Projekteinstellungen" in der Navigation am linken Bildschirmrand, wenn Sie sich im Projekt befinden.

Klicken Sie im Abschnitt Projektdaten auf den "Bearbeiten" Button am rechten Bildschirmrand. In dem sich nun öffnenden Fenster können Sie die Projektdaten bearbeiten und unter dem Punkt Projekt-Nutzungsart folgende Optionen auswählen:

  • Gewerbliche Nutzung
  • Nicht-gewerbliche Nutzung
  • Gemischte Nutzung

Wenn Sie die gemischte Nutzung auswählen, können Sie festlegen, ob die nicht-abzugsfähige Vorsteuer in der Kostenüberwachung berücksichtigt werden soll oder nicht. Anschließend können Sie für die Berechnung der Vorsteuer den Anteil der gewerblichen und nicht-gewerblichen Nutzung in Prozent angeben.

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass Projekte, auf die Kosten von Umlageprojekten umgelegt werden von der Aktivierung des Steuerschadens ausgeschlossen sind.

 

Ansicht und Auswertung

Die Umsatzsteuereffekte werden in der Kostenüberwachung auf Projektebene wie folgt berücksichtigt:

  • In der Netto-Ansicht wird der Steuerschaden (nicht abzugsfähige Vorsteuer) auf die Gesamtkosten addiert
  • In der Brutto-Ansicht wird die Steuerrückerstattung von den Gesamtkosten abgezogen
  • Die Tabelle wird um eine weitere Zeile “Gesamtprojektkosten”, welche die korrekten Ist-Kosten inkl. Umsatzsteuereffekten erfasst ergänzt

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