Themenüberblick
- Vorauszahlungen
- Vorauszahlungsbürgschaft
- Vorauszahlungen in Alasco
Bei Vorauszahlungen handelt es sich um einen Geldbetrag des Auftraggebers, den er dem ausführenden Unternehmer als Auftragnehmer zur Verfügung stellt, ohne dass dieser bereits eine Bauleistung erbracht bzw. ausgeführt hat. Der Auftraggeber kann so z.B. Materialkosten die vorab anfallen für den Auftragnehmer übernehmen.
Der Bauherr hat jedoch noch keinen Gegenwert bzw. keine Sicherheit für die geleistete Vorauszahlung. Das heißt, fällt der Auftragnehmer aus, hat der Auftraggeber das Risiko, das vorausgezahlte Geld zu verlieren, da noch keine Leistung erbracht und das Material noch nicht verbaut wurde. Daher wird der Auftraggeber eine Vorauszahlung i.d.R. nur gegen eine Vorauszahlungssicherheit leisten.
Vorauszahlungsbürgschaft
Leistet der Auftraggeber eine Vorauszahlung, so wird er vom Auftragnehmer dafür meistens eine Vorauszahlungsbürgschaft als Sicherheit in Form einer selbstschuldnerischen Bürgschaft verlangen.
Verrechnung von Vorauszahlungen in Abschlagsrechnungen
Vorauszahlungen sind durch den Auftraggeber auf die nächsten fälligen Zahlungen zu vorliegenden Abschlagsrechnungen vom Auftragnehmer anzurechnen, soweit damit Leistungen abzugelten sind, für welche die Vorauszahlungen gewährt worden sind.
Je nach vertraglicher Vereinbarung wird die Vorauszahlung entweder sofort mit der ersten Abschlagsrechnung verrechnet, oder solange anteilig mit den folgenden Abschlagsrechnungen des Auftragnehmers verrechnet, bis die Vorauszahlung vollständig getilgt ist.
Vorauszahlungen in Alasco anlegen
Eine Vorauszahlung wird in Alasco wie eine Rechnung angelegt. Im Feld "Rechnungstyp" können Sie dann "Vorauszahlung" auswählen.
Verrechnungen von Vorauszahlungen mit Abschlagszahlungen
Wenn in einem Auftrag eine Vorauszahlung vorliegt, kann diese mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet werden. Hierbei ist zu beachten, dass die Vorauszahlung nur in der Höhe der Abschlagszahlung verrechnet werden kann. Somit kann der geforderte Abschlagsbetrag durch die Vorauszahlung bereits vollständig getilgt werden.
Verrechnung mit weiteren Abschlagsrechnungen
Sollte die erste Abschlagsrechnung nicht die gesamte Vorauszahlung verbrauchen, kann die Vorauszahlung für weitere Abschlagsrechnungen verwendet werden.
Hinter den Fragezeichen verbergen sich die bereits ausbezahlte Summe der Abschlagsrechnungen und der Vorauszahlungen sowie der aktuelle Stand der verbleibenden Vorauszahlung.
Mehrere Vorauszahlungen in einem Auftrag
In Alasco können Sie auch mehrere Vorauszahlungen in einem Auftrag anlegen. Diese werden dann zusammengerechnet und bei der Rechnungsprüfung der darauffolgenden Abschlagsrechnung unter "Geleistete Vorauszahlungen" angezeigt.
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass es nicht möglich ist, eine Vorauszahlung mit einer Einzelrechnung zu verrechnen.