Mehrwertsteuersenkung: Leistungszuwachs

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Vom 01. Juli bis 31. Dezember 2020 trat in Deutschland eine vorübergehende Mehrwertsteuersenkung in Kraft. Diese hat auch jetzt noch Auswirkungen auf die folgenden Abschlagsrechnungen in Aufträgen, mit Rechnungen aus dem Zeitraum der Mehrwertsteuersenkung.

Ab dem ersten Tag der Umsatzsteuersenkung im Juli 2020 bot Alasco die Möglichkeit, den Umsatzsteuerbetrag komfortabel anzupassen. Trotz der vereinfachten Eingabe erforderte diese Option die kontinuierliche Prüfung des Umsatzsteuersatzes der vorherigen Abschlagsrechnungen. Ausführlich wurde diese Art der Eingabe bereits im Artikel Temporäre Mehrwertsteuersenkung erklärt. 

 

Für alle Abschlagsrechnungen gab es ab dem 20. April 2021 eine Neuerung:

Alasco berechnet ab sofort den Leistungszuwachs, basierend auf dem letzten geprüften Rechnungsbetrag - d.h. dem Betrag der vorangegangenen Abschlagsrechnung. Es ist nur noch erforderlich die für diesen Zuwachs gültige Umsatzsteuer auszuwählen. Das hat zur Folge, dass der Mischsteuersatz nicht mehr über die einzelnen Steuertöpfe verteilt werden muss. Die neuen Berechnungen speichern Sie einfach als nachvollziehbare Referenz in Alasco.

Diese neue Funktion ermöglicht gleichzeitig auch die Berechnung des kumulativen Rechnungsbetrages über den jeweiligen Leistungszuwachs.

Bei Einzel- und Schlussrechnungen bieten wir weiterhin die Möglichkeit die Umsatzsteuer-Buttons sowie den Kalkulator des Mischsteuersatzes zu nutzen. So entsteht die Umsatzsteuer für die gesamte Baumaßnahme bei der Leistungserbringung (Schlussrechnung) und Sie können notwendige Korrekturen in der Schlussrechnung berücksichtigen.

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