Themenüberblick
- Fixierung der Umsatzsteuer mit der Teilschlussrechnung
- Erklärung der beiden Varianten anhand von zwei Beispielfällen
Mit Freigabe der Teilschlussrechnung können Sie den Umsatzsteuersatz für die mit der Teilschlussrechnung abgeschlossenen Abrechnungsperiode fixieren.
Hierbei gibt es zwei Fälle zu unterscheiden, die im Folgenden erklärt werden. In beiden Beispielfällen wird jeweils ein Auftrag mit einem USt.-Satz von 19,00 % angelegt (Auftragsvolumen netto 100.000,00 €, USt.-Betrag 19.000,00 €).
Fall 1: Teilschlussrechnung (T-SR) mit 16,00% USt.-Satz, Schlussrechnung (SR) mit 19,00% USt.-Satz
Für Abschlagsrechnungen vor T-SR, kann man den gewünschten USt.-Satz wie bisher über den Leistungszuwachs eintragen.
Hinweis: Dieser kann dem Auftrag entsprechen (19,00% USt.-Satz = keine Anpassung notwendig) oder vom Auftrag abweichen (16,00% USt.-Satz = händische Anpassung notwendig). Bei Freigabe der T-SR mit einem 16,00%-igen USt.-Satz, ist darauf zu achten, dass hier nun für "Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ)" der gewünschte USt.-Betrag für diesen Abrechnungskreis einzutragen ist. Der USt.-Betrag ist demnach bei einem geprüften Rechnungsbetrag kumulativ in Höhe von netto 80.000,00 € von 12.800,00 € auf 15.200,00 € anzupassen.
Hinweis:
Hätte eine der Rechnungen vor T-SR in diesem Beispiel einen anderen USt.-Satz als die T-SR, erfolgt somit ein Steuerausgleich für diesen Leistungsbereich mit der T-SR.
Die auf die T-SR folgende Abschlagsrechnung soll in diesem Beispiel wieder mit 19,00% USt.-Satz prozessiert werden. Dies ist wie üblich über den Leistungszuwachs unter Angabe des USt.-Satzes von 19,00% zu definieren. Hierbei ist zu beachten, dass sich durch die Abrechnung der T-SR mit 16,00% ein "Mischsteuersatz" für den "Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ)" ergibt.
- Leistungsstand T-SR: 16,00% USt.-Satz
- Leistungszuwachs nach T-SR: 19,00% USt.-Satz
- Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ): 16,33% USt.-Satz
- Geprüfter Rechnungsbetrag nach T-SR: 19,00% USt.-Satz
Im Freigabelauf der SR berechnet Alasco den anzunehmenden USt.-Betrag für "Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ)" vor. Dieser ergibt sich in diesem Fall aus dem “teilschlussgerechneten” Betrag (netto 80.000,00 €; USt.-Betrag 12.800,00 € mit 16,00% USt.-Satz) und dem “Geprüften Rechnungsbetrag nach T-SR” (netto 20.000,00 €; USt.-Betrag 3.800,00 € mit 19,00% USt.-Satz): 12.800,00 € + 3.800,00 € = 16.600,00 €.
Dieser USt.-Betrag wird auf Basis des am Auftragsvolumen festgelegten USt.-Satz berechnet.
Wichtig: Sobald der Benutzer hier Anpassung an den geprüften Rechnungsbeträgen vornimmt, muss eigenständig der korrekte USt.-Betrag sichergestellt werden.
Fall 2: Teilschlussrechnung (T-SR) mit 19,00% USt.-Satz, Schlussrechnung (SR) mit 16,00% USt.-Satz
Da die T-SR mit dem am Auftrag fixierten USt.-Satz von 19,00% freigegeben werden soll, ist keine Anpassung nötig.
In diesem Beispiel soll die auf die T-SR folgende Abschlagsrechnung mit einem vom Auftrag abweichenden USt.-Satz von 16,00% freigegeben werden. Dies kann wie üblich über den Leistungszuwachs definiert werden (Anpassung notwendig).
Auch die SR soll in diesem Beispiel ebenfalls mit dem vom Auftrag abweichenden USt.-Satz von 16,00% freigegeben werden.
In diesem Fall muss der Benutzer nun den vorgeschlagenen USt.-Betrag von 19.000,00 € bei "Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ)" anpassen.
Der anzupassende USt.-Betrag berechnet sich in diesem Beispiel wie folgt:
Mit der T-SR wurden netto 80.000,00 € mit einem USt.-Betrag von 15.200,00 € (19,00% USt.-Satz) abgerechnet. Der Leistungszuwachs nach T-SR von hier netto 20.000,00 € soll nun mit einem 16% USt.-Satz schlussgerechnet werden. Somit ergibt sich ein USt.-Betrag für "Geprüfter Rechnungsbetrag (kumulativ)” von 18.400,00 € (15.200,00 € + (20.000,00 € * 16,00%)).
Um den zweiten Abrechnungskreis nach T-SR nun mit einem 16,00%-igen USt.-Satz Schlusszurechnen, muss der Benutzer demnach in der Prüfrechnung anstelle des vorberechneten USt.-Betrags von 19.000,00 €, den USt.-Betrag von 18.400,00 € angeben. Damit passt sich auch der USt.-Betrag in der Zeile "Geprüfter Rechnungsbetrag nach T-SR" an.
Hinweis:
Hätte eine der Rechnungen nach T-SR in diesem Beispiel einen anderen USt.-Satz als die SR, erfolgt somit ein Steuerausgleich für diesen Leistungsbereich mit der SR.